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Förderung nach WeGebAU

(für weiterbildungsbedingten Arbeitsausfall)

 

Förderungsfähig sind:

  •  gering qualifizierte Arbeitnehmer

Als gering qualifiziert gelten Arbeitnehmer

    • ohne Berufsabschluss
    • mit Abschluss, die seit mind. vier Jahren eine an – oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können.

 Es gibt bis 2010 keine Einschränkung bezüglich Alter und Betriebsgröße.

 

→ Gefördert werden:

Weiterbildungen,

  • die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln
  • die zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen
  • die mit einem verbands- oder branchenübergreifendem Zertifikat abschließen
  • die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen

→ Soviel wird gefördert:

  • Weiterbildungskosten bei un- und angelernten Arbeitnehmern zum Nachholen eines Berufsabschlusses.
  • Ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer unter Fortzahlung von Arbeitsentgelt freistellt.
  • Weiterbildungskosten, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt während der Maßnahme fortzahlt. 

Voraussetzung:

  • Die Maßnahme muss durch einen zertifizierten Träger durchgeführt werden.
  • Der Arbeitgeber zahlt weiterhin das Arbeitsentgelt.
  • Die vermittelten Kenntnisse müssen über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgehen.

→ Leiharbeiter:

Auch Leiharbeiter, die mit dem Ziel der Qualifizierung wieder eingestellt wurden, können zusätzlich durch Übernahme der Maßnahmekosten gefördert werden.

 

Startet das Herunterladen der DateiUnser Infoblatt

zu den Fördermöglichkeiten

 

 

Ihre Ansprechpartnerin

 

Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-MailDaniela Burr

 

berät Sie über die Fördermöglichkeiten und

stellt mit Ihnen individuelle

Qualifizierungen zusammen.

 

Tel. 040 33 30 55 - 23