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Förderung nach FbW

 

 

 

 

 

 Förderungsfähig sind:

gering qualifizierte Bezieher von Kurzarbeitergeld

  • ohne Berufsabschluss
  • mit Berufsabschluss, aber einer mehr als vierjährigen an-/ungelernten Tätigkeit

Soviel wird gefördert:

  • bis zu 100% der Weiterbildungskosten

 

Startet das Herunterladen der DateiUnser Infoblatt

zu den Fördermöglichkeiten

 

 

Ihre Ansprechpartnerin

 

Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-MailDaniela Burr

 

berät Sie über die Fördermöglichkeiten und

stellt mit Ihnen individuelle

Qualifizierungen zusammen.

 

Tel. 040 33 30 55 - 23