Die Bundesregierung hat zusammen mit der Bundesagentur fürArbeit für die Jahre 2009 und 2010 ein vom Europäischen Sozialfonds (ESF) ko-finanziertes Programm aufgelegt.
Förderungsfähig sind:
- nicht gering qualifizierte Bezieher von Kurzarbeitergeld
Gefördert werden:
- Allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen
- Spezifische Weiterbildungsmaßnahmen
→ Allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen:
Nicht ausschließlich den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz des Beschäftigten in dem begünstigten Unternehmen betreffend, sondern auf andere Unternehmen und Arbeitsfelder übertragbar.
→ Spezifische Weiterbildungsmaßnahmen:
In erster Linie unmittelbar den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz betreffend und nicht bzw. nur in begrenztem Umfang auf andere Arbeitsplätze oder – bereiche übertragbar.
KLEINE UNTERNEHMEN* | Allgemeine Weiterbildung | Spezifische Weiterbildung | |
Nicht Benachteiligte | 80% | 45% | |
Benachteiligte** | 80% | 55% |
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MITTLERE UNTERNEHMEN*** |
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Nicht Benachteiligte | 70% | 35% | |
Benachteiligte | 80% | 45% | |
GROßE UNTERNEHMEN | |||
Nicht Benachteiligte | 60% | 25% | |
Benachteiligte | 70% | 35% |
* bis 50 Beschäftigte und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme bis 10 Mio. Euro
** z. B. kein Sekundar II-Abschluss; kein Berufsabschluss oder älter als 50 Jahre, Sonderregelungen
*** bis 250 Beschäftigte und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme bis 43 Mio. Euro
Ihre Ansprechpartnerin
berät Sie über die Fördermöglichkeiten und stellt mit Ihnen individuelle Qualifizierungen zusammen.
Tel. 040 33 30 55 - 23
