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Förderung nach ESF

 Die Bundesregierung hat zusammen mit der Bundesagentur fürArbeit für die Jahre 2009 und 2010 ein vom Europäischen Sozialfonds (ESF) ko-finanziertes Programm aufgelegt. 

 

Förderungsfähig sind:

  • nicht gering qualifizierte Bezieher von Kurzarbeitergeld 

 Gefördert werden:

  • Allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen
  • Spezifische Weiterbildungsmaßnahmen

 Allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen:

Nicht ausschließlich den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz des Beschäftigten in dem begünstigten Unternehmen betreffend, sondern auf andere Unternehmen und Arbeitsfelder übertragbar.

Spezifische Weiterbildungsmaßnahmen:

In erster Linie unmittelbar den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz betreffend und nicht bzw. nur in begrenztem Umfang auf andere Arbeitsplätze oder – bereiche übertragbar.

 

KLEINE UNTERNEHMEN*

Allgemeine

Weiterbildung

Spezifische

Weiterbildung

Nicht Benachteiligte

 80%

 45%

Benachteiligte**

 80%

 55%

 

MITTLERE UNTERNEHMEN***

 

Nicht Benachteiligte 

 70%

35%

Benachteiligte

 80%

 45% 

GROßE UNTERNEHMEN

Nicht Benachteiligte  

 60%

 25%

Benachteiligte

 70%

 35%

 

* bis 50 Beschäftigte und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme bis 10 Mio. Euro   

 

** z. B. kein Sekundar II-Abschluss; kein Berufsabschluss oder älter als 50 Jahre, Sonderregelungen

 

*** bis 250 Beschäftigte und Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme bis 43 Mio. Euro

 

Startet das Herunterladen der DateiUnser Infoblatt

zu den Fördermöglichkeiten

 

Ihre Ansprechpartnerin

 

Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-MailDaniela Burr

 

berät Sie über die Fördermöglichkeiten und stellt mit Ihnen individuelle Qualifizierungen zusammen.

 

Tel. 040 33 30 55 - 23